Sobald ein Todesfall eintritt, wird das Nachlassgericht in Wuppertal tätig – insbesondere dann, wenn eine Immobilie Teil des Nachlasses ist. Gibt es ein Testament, muss dieses umgehend beim Gericht eingereicht werden. Das Nachlassgericht klärt daraufhin, wer als rechtmäßiger Erbe gilt. Wichtig: Die Wertermittlung des Nachlasses – insbesondere von Immobilien – erfolgt nicht durch das Gericht.
Erben benötigen in vielen Fällen einen Erbschein, etwa um eine geerbte Immobilie im Grundbuchamt Wuppertal auf ihren Namen eintragen zu lassen. Wer Miterben auszahlen möchte oder über Verkauf bzw. Vermietung nachdenkt, sollte sich frühzeitig an einen unabhängigen Immobiliengutachter in Wuppertal wenden, um den Immobilienwert feststellen zu lassen.