Restnutzungsdauergutachten
Ein Restnutzungsdauergutachten ermöglicht es Immobilieneigentümern, ihre Gebäude entsprechend der tatsächlichen Restnutzungsdauer schneller abzuschreiben und dabei erhebliche Steuervorteile zu realisieren. Als zertifizierter Immobiliengutachter mit EuCert-Zertifizierung und über 1.800 erstellten Gutachten biete ich Ihnen in Wuppertal professionelle Restnutzungsdauergutachten, die auch als Bausubstanzgutachten oder Nutzungsdauergutachten bezeichnet werden. Die Restnutzungsdauer, die das Finanzamt für eine Immobilie veranschlagt, hat oft wenig mit der Realität gemein und kann durch ein fundiertes Gutachten korrigiert werden.
Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein spezialisiertes Immobiliengutachten, das die tatsächliche verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer von Gebäuden ermittelt. Die Gesamtnutzungsdauer von Gebäuden wird in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und in der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) festgelegt. Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes oder seiner Ausstattung kann jedoch erheblich verkürzt werden, wenn ein Wertgutachten eine kürzere Nutzungsdauer für ein Gebäude gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann.
Ein Restnutzungsdauergutachten bietet in verschiedenen Situationen erhebliche Vorteile und kann zu deutlichen Kosteneinsparungen führen.
Ein professionelles Restnutzungsdauergutachten kann bei dieser Steuerersparnis helfen, da der Bundesfinanzhof höchstrichterlich entschieden hat, dass hierfür kein umfassendes Verkehrswertgutachten mehr nötig ist.
Ein professionelles Restnutzungsdauergutachten bietet erhebliche finanzielle und rechtliche Vorteile für Immobilieneigentümer.
Diese Vorteile machen das Restnutzungsdauergutachten zu einem wertvollen Instrument für die steuerliche Optimierung von Immobilieninvestitionen.
Wuppertal verfügt über einen vielfältigen Gebäudebestand, der differenzierte Bewertungsansätze erfordert. Gründerzeitbauten weisen oft massive Bauweise auf, können aber durch veraltete technische Ausstattung eine verkürzte Restnutzungsdauer aufweisen. Nachkriegsbauten der 1950er und 1960er Jahre zeigen häufig erheblichen Modernisierungsstau, der zu einer deutlich verkürzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer führen kann.
Die Bewertung der Restnutzungsdauer basiert auf drei wesentlichen Kriterien, die einzeln oder in Kombination zu einer verkürzten Nutzungsdauer führen können. Wirtschaftliche Entwertung liegt vor, wenn das Gebäude aufgrund von Marktveränderungen oder veränderten Nutzungsanforderungen nicht mehr optimal verwertbar ist. Rechtliche Nutzungsbeschränkungen können durch Denkmalschutz, Bebauungspläne oder andere behördliche Auflagen entstehen. Technischer Verschleiß zeigt sich durch Abnutzungserscheinungen, veraltete Technik oder strukturelle Mängel.
Die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens erfolgt nach einem strukturierten Verfahren, das höchste fachliche Standards gewährleistet:
Der gesamte Prozess orientiert sich an den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums und gewährleistet eine rechtssichere Dokumentation für das Finanzamt.
Als zertifizierter Immobiliengutachter mit umfassender Erfahrung in der Erstellung von Restnutzungsdauergutachten stehe ich Ihnen in Wuppertal und der gesamten Region zur Verfügung. Mit über 1.800 erstellten Gutachten und meiner EuCert-Zertifizierung biete ich Ihnen höchste fachliche Kompetenz für Ihre steuerliche Optimierung. Gerne berate ich Sie in einem ersten kostenlosen Gespräch über die Möglichkeiten und den Ablauf eines Restnutzungsdauergutachtens.
Nein, der Bundesfinanzhof hat höchstrichterlich entschieden, dass kein umfassendes Verkehrswertgutachten mehr nötig ist. Das Verkehrswertgutachten ist sogar nicht dazu geeignet, eine geringere Restnutzungsdauer nachzuweisen.
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Dean Kumpmann
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